Nachweise
Quellen
Rechtliche und sicherheitsbezogene Aussagen stützen wir auf amtliche oder fachlich zuständige Stellen. Vorschriften und Produktunterlagen prüfen Sie bitte immer für den konkreten Standort und das tatsächlich gewählte System.
- Bundesministerium der Justiz: § 921 BGB, gemeinschaftliche Grenzanlagen
- Bundesministerium der Justiz: § 922 BGB, Benutzung und Unterhaltung
- Land Nordrhein-Westfalen: Nachbarrechtsgesetz, Abschnitt Einfriedigungen
- Land Nordrhein-Westfalen: Landesbauordnung 2018
- DGUV: Information 208-022 Türen und Tore
Redaktioneller Stand
30. August 2026. Änderungen an Vorschriften, örtlichen Satzungen, technischen Regeln oder Herstellerunterlagen können eine erneute Prüfung erforderlich machen.