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Nachweise

Quellen

Rechtliche und sicherheitsbezogene Aussagen stützen wir auf amtliche oder fachlich zuständige Stellen. Vorschriften und Produktunterlagen prüfen Sie bitte immer für den konkreten Standort und das tatsächlich gewählte System.

  • Bundesministerium der Justiz: § 921 BGB, gemeinschaftliche Grenzanlagen
  • Bundesministerium der Justiz: § 922 BGB, Benutzung und Unterhaltung
  • Land Nordrhein-Westfalen: Nachbarrechtsgesetz, Abschnitt Einfriedigungen
  • Land Nordrhein-Westfalen: Landesbauordnung 2018
  • DGUV: Information 208-022 Türen und Tore

Redaktioneller Stand

30. August 2026. Änderungen an Vorschriften, örtlichen Satzungen, technischen Regeln oder Herstellerunterlagen können eine erneute Prüfung erforderlich machen.

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